1. Die Anmeldung ist nur wirksam bei Verwendung unseres Anmeldeformulars. Weitere Exemplare können bei uns angefordert, oder vom Original kopiert werden.
2. Wir versenden in der Regel keine Anmeldebestätigungen. Sollten die betreffenden Veranstaltungen bzw. Freizeiten bereits ausgebucht sein, werden Sie umgehend benachrichtigt. Ausnahme: Herbst- und Osterfreizeit.
3. Soweit nicht anders angegeben erfolgt die Bezahlung der Teilnahmegebühr durch Überweisung, bzw. Einzahlung auf unser Bank, IBAN: DE23 7016 9450 0002 6027 25 BIC: GENODEF1ASG bei der Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG.
4. Bei Rücktritt von einer Maßnahme, gleichgültig aus welchen Gründen, bis zwei Wochen vor ihrem Beginn, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25% (mindestens 12,50 EUR) vom Teilnehmerbeitrag berechnet werden. Bei späterem Rücktritt kann die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt werden. Die Abmeldung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wenn eine geeignete Ersatzperson gefunden werden kann, wird keine Gebühr berechnet. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung aufmerksam, die Sie ggf. mit einem geeigneten Versicherungsunternehmen abschließen müssen.
5. Die Versicherungen für die Teilnehmer erstrecken sich unsererseits auf Unfall- und Haftpflicht. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein. Weitere Versicherungen bestehen grundsätzlich nicht.
6. Bei Krankheit oder Gebrechen des Teilnehmers sind wir bei Anmeldung in Kenntnis zu setzen.
7. Bei späterem bekanntwerden einer Krankheit oder eines Gebrechens können wir die Teilnahme ablehnen. Nr. 4 und 5 gelten dann entsprechend. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
8. Die Aufsichtspflicht nehmen die Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters und berechtigt, einzelne Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch sie ihr Gelingen ernstlich gefährdet ist.
9. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers werden dem jeweiligen Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
10. Die Ausweispflicht ist von jedem Teilnehmer, zumindest bei Auslandsfahrten, zu beachten. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist er selbst verantwortlich.
11. Ein Maßnahmenausfall kann von uns ausgesprochen werden. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl vorliegt, oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen. In solchen Fällen wird der schon geleistete Teilnehmerbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
12. Bei Maßnahmenabbruch und vorzeitiger Beendigung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter mit irreparablen Schäden bei Zeltlagern), wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.
13. Die Erziehungsberechtigten erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeabschnitt bzw. mit dem Akzeptieren unserer Teilnahmebedingungen, dass Fotos oder andere Medien, die während einer Maßnahme entstehen und ihr Kind zeigen, von der Evangelischen Jugend im Dekanat Rosenheim zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit oder der Werbung verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung schließt die Evangelische Jugend Grafing aus.